Für die Anmeldung ist jenes Standesamt zuständig, wo einer der beiden Verlobten seinen Hauptwohnsitz hat. Die Durchführung der Eheschließung kann in einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen. In diesem Fall wird der Ermittlungsakt an dieses Standesamt weitergeleitet. Für die Anmeldung sind beide Verlobte erforderlich und es sind nachstehend angeführte Dokuemnte mitzubringen: (gilt für Österreichische Staatsbürger)
bei Vorehe(n)
gemeinsames Kind
bei Personen
bitten wir um vorherige telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Schwechat.