Eheschließung

Für die Anmeldung ist jenes Standesamt zuständig, wo einer der beiden Verlobten seinen Hauptwohnsitz hat. Die Durchführung der Eheschließung kann in einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen. In diesem Fall wird der Ermittlungsakt an dieses Standesamt weitergeleitet. Für die Anmeldung sind beide Verlobte erforderlich und es sind nachstehend angeführte Dokuemnte mitzubringen: (gilt für Österreichische Staatsbürger)

 

  • neu ausgestellte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich beim Standesamt der Geburt und darf nicht älter als 6 Monate zum Hochzeitstermin sein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
  • wenn vorhanden: Nachweis über akademischen Grad

bei Vorehe(n)

  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen
  • Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde)

gemeinsames Kind

  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis

bei Personen

  • mit fremder Staatsangehörigkeit
  • die minderjährig sind,

bitten wir um vorherige telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Schwechat.