Für die Beurkundung einer Geburt ist jenes Standesamt zuständig, in dessen Bereich sich die Geburt ereignet.
Folgende Dokumente sind mitzubringen
Bei ehelichen Kindern:
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Anzeige der Geburt (bestätigt von der Hebamme)
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Erkärung über den Vornamen (auf der Rückseite der Anzeige)
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Geburtsurkunden der Eltern
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Heiratsurkunde der Eltern
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Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
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Nachweis über akademischen Grad
Bei unehelichen Kindern:
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Anzeige der Geburt (bestätigt von der Hebamme)
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Erkärung über den Vornamen (auf der Rückseite der Anzeige)
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Geburtsurkunde der Mutter
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Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
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Nachweis über akademischen Grad
Bei Eltern, die nicht die österreichsiche Staatsbürgerschaft besitzen, ist anstelle des Staatsbürgerschaftsnachweises der
Reisepass mitzubringen.