Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Wenn jemand ehelich geboren wurde:
· Geburtsurkunde
· Heiratsurkunde der Eltern
· Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. ist die Person vor dem 1. September 1983 geboren, nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Wenn jemand unehelich geboren wurde:
· Geburtsurkunde
· Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
· sofern sich der Name nach der Geburt geändert hat: Bescheid über die behördliche Namensänderung mit Rechtskraftbestätigung