Staatsbürgerschaftsnachweis

 

 

Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.

 

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

Wenn jemand ehelich geboren wurde:

·         Geburtsurkunde

·         Heiratsurkunde der Eltern

·         Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. ist die Person vor dem 1. September 1983 geboren, nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters

Wenn jemand unehelich geboren wurde:

·         Geburtsurkunde

·         Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

·         sofern sich der Name nach der Geburt geändert hat: Bescheid über die  behördliche Namensänderung mit Rechtskraftbestätigung